Gehölzwertermittlung
Ziel: Gehölzwertermittlung als rechtliche Grundlage bei Schadensersatzansprüchen und bei Enteignungen nach Baugesetzbuch
- Gehölzwertermittlung nach Sachwertverfahren oder nach dem Ertragswertverfahren
- bei Schadensersatzansprüchen oder in der Enteignungsentschädigung